Energieausweise für Wohngebäude und gewerblich genutzte Immobilien
Seit dem 01. Mai 2014 ist die neue EnEV 2014 in Kraft und alle Gebäude, ob Wohngebäude oder gewerblich genutzte Immobilien, benötigen bei einem Mieterwechsel oder beim Verkauf zwingend einen Energieausweis.
Bei Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten oder die nach 1977 errichtet wurden, reicht in der Regel der Energieverbrauchsausweis. Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1977 errichtet wurden und für gewerblich genutzte Immobilien (Nicht-Wohngebäude), ist ein Energiebedarfsausweis unverzichtbar.
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